Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen in der Bauwirtschaft

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen [Name des Unternehmens] (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1 Der Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Bauleistungen fachgerecht, termingerecht und gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.

  1. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.

  1. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und alle erforderlichen Anschlüsse (Wasser, Strom etc.) vorhanden sind.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  1. Abnahme und Gewährleistung

6.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch beide Parteien. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6.2 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die von ihm erbrachten Leistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung.

  1. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen verursacht wurden, unbegrenzt.

7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder andere Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.

8.2 Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.

9.2 Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

  1. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts