Bauabnahme

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Bauabnahme im Bauwesen

Die Bauabnahme ist ein zentraler Schritt im Bauprozess und markiert das Ende der Bauausführung. Sie hat sowohl rechtliche als auch praktische Bedeutung und ist entscheidend für die Übergabe eines Bauwerks vom Bauunternehmen an den Bauherrn.

 

Die Bauabnahme ist ein entscheidender Schritt, da sie nicht nur die Fertigstellung des Bauwerks bestätigt, sondern auch rechtliche Konsequenzen für beide Parteien hat. Eine sorgfältige Durchführung der Abnahme schützt den Bauherrn vor späteren Problemen und stellt sicher, dass das Bauunternehmen seine Pflichten erfüllt hat.

Eine gründliche und gut dokumentierte Bauabnahme ist daher im Interesse beider Parteien, um zukünftige Konflikte zu vermeiden


Definition

Die Bauabnahme ist die förmliche Bestätigung durch den Bauherrn (oder Auftraggeber), dass die Bauleistung des Bauunternehmens erbracht und das Bauwerk vollständig und vertragsgerecht fertiggestellt ist. Sie stellt den Übergang der Verantwortung für das Bauwerk vom Bauunternehmen auf den Bauherrn dar.

Rechtliche Bedeutungen:

Gefahrenübergang:

Mit der Abnahme geht das Risiko für das Bauwerk vom Bauunternehmen auf den Bauherrn über.

Beginn der Gewährleistungsfrist:

Ab dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist (in der Regel fünf Jahre), in der das Bauunternehmen für Mängel haftet.

Beweislastumkehr:

Nach der Abnahme muss der Bauherr beweisen, dass Mängel, die auftreten, bereits bei der Abnahme vorhanden waren.

Schlusszahlung:

Oft ist die Schlusszahlung des Bauprojekts an die Abnahme gekoppelt.

Ablauf der Bauabnahme:

1. Vorbereitung:

Das Bauunternehmen meldet die Fertigstellung des Bauwerks und beantragt die Abnahme/Teilabnahme.

2. Abnahmebegehung:

Der Bauherr überprüft das Bauwerk, meist zusammen mit einem Gutachter oder Architekten, um Mängel zu identifizieren.

3. Erstellung des Abnahmeprotokolls:

Alle gefundenen Mängel und die vereinbarten Nachbesserungsfristen werden dokumentiert.

4. Förmliche Abnahmeerklärung:

Der Bauherr erklärt, ob er das Bauwerk abnimmt oder die Abnahme wegen schwerwiegender Mängel verweigert.

5. Nachbesserung

Eventuelle Mängel werden durch das Bauunternehmen behoben

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Mike Lüttig, Bauherr für Bauabnahmen
Dipl.- Ing. Mike Lüttig